Rufmordkampagne gegen AEON Verlag & Studio

Wir von AEON sind sehr betroffen über die öffentliche Verunglimpfung unseres Unternehmens. Wir kämpfen seit mehreren Jahren gegen eine von ehemaligen Mitarbeitern initiierte Vernichtungskampagne, wie wir sie niemandem wünschen.

Was ist der Hintergrund?

Unser Unternehmen produziert seit 1989 Medien – Filme, Fotos und Medienanwendungen aller Art – für die interne und externe Unternehmenskommunikation. Wir haben gute Arbeit geleistet und uns seither einen sehr guten Ruf in der Branche aufgebaut.

Ein ehemaliger Mitarbeiter betreibt mit einigen Gesinnungsgenossen seit über 10 Jahren mit falschen Behauptungen eine öffentliche Rufmordkampagne (Stalker-Mobbing) gegen AEON mit dem Ziel, unseren Ruf so zu schädigen, dass wir keine Aufträge mehr erhalten und der Geschäftsbetrieb gefährdet wird. Der ehemalige Mitarbeiter ist nach wie vor im Medienbereich tätig. Möglicherweise verspricht er sich von der Kampagne, Kunden zu gewinnen.

Maßlose Forderungen und Drohungen sowie ein für den früheren Mitarbeiter letztlich erfolgloses Arbeitsgerichtsverfahren sind der Kampagne vorausgegangen. Elemente dieser Kampagne sind persönliche Beeinflussung von Kunden, Partnern und potenziellen Kunden seit 2012, Darstellungen in sozialen Medien, Vereinnahmung von Printmedien, insbesondere eines Redakteurs der Frankfurter Rundschau, E-Mail-Kampagnen und Auftritte in verschiedenen Fernseh- und Rundfunksendungen. Öffentlichkeitswirksam und bewusst wurde AEON mit Mutmaßungen zu strafrechtlichen Vorwürfen in Verbindung gebracht.

In der Folge wurde anhaltend in persönlichen Gesprächen sowie in gezielt verbreiteten E-Mails auf die Medienberichte und die mit Falschaussagen initiierten Behördenuntersuchungen hingewiesen und dafür gesorgt, dass die Berichte sichtbar blieben.

Reaktionen und die Situation bis heute

Um den haltlosen Anschuldigungen ein Ende zu setzen, hat AEON ein Unterlassungsklageverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter und Betreiber der Kampagne geführt. Dieses erbrachte für AEON einen Teilerfolg, indem nämlich dem Beklagten bestimmte falsche Behauptungen über AEON untersagt wurden. Hinsichtlich der Verbreitung weiterer Äußerungen hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil, ohne deren Wahrheitsgehalt zu bewerten, zwar deren ruf- und geschäftsschädigende Wirkung eingeräumt, hat dem aber das grundrechtlich geschützte Recht der Meinungsfreiheit zugunsten des Beklagten übergeordnet.

AEON hat seit 2015 viele seiner Kunden, seine Geschäftspartner und beteiligte Medien umfassend über die Situation und die Hintergründe informiert, um zumindest Zweifel an den konstruierten Berichten zu setzen.

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat, ausgelöst durch die gezielte, mit falschen Behauptungen geführte Kampagne, schwerwiegende Vorwürfe gegen die Frau des Gründers von AEON erhoben. Sie ist nicht am aktiven Geschäft des Unternehmens beteiligt. Die Anklage befasste sich mit Vorgängen aus dem Jahr 1988 und führte im September 2020 zu einer Verurteilung, die inzwischen jedoch aufgrund der eingelegten Revision vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur Verhandlung nach Frankfurt verwiesen wurde.

Hierzu betonen wir: Das heutige Unternehmen AEON, dessen Rechtsvorgänger erst 1989 gegründet wurde, ist nicht beschuldigt.

Die bisherige öffentliche Berichterstattung kam einer Vorverurteilung gleich und hat mit seriöser Berichterstattung nichts zu tun.

Die Geschäftsführung von AEON verwahrt sich gegen Vorwürfe, die persönliche Aversionen auf einen diffamierenden Nenner bringen, um frühere Kollegen und Freunde als Menschen zu diskriminieren. AEON ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Religiöse Aspekte sind Privatsache der Mitarbeiter.

Wir bedauern sehr, dass unsere Kunden, Partner und Freunde durch diese beispiellose Kampagne belästigt wurden.

Hanau, November 2023

AEON Geschäftsführung