AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGBs
Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers
werden nicht Vertragsinhalt.
2. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit
dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten
und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder
nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die
Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der
unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in
den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden
haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur
Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Von uns übermittelte
Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige
Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.),
die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete
Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht
besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Wir sind berechtigt, die uns
übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur
Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig
mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt
hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im
eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln
in Anspruch genommen, erhält unser Auftraggeber bei Nichterfüllung der
Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig
wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind
erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht
sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung),
gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn
der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von
Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen
und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann
verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich
von uns bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind
nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu
denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben,
Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den
Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils
gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller den
Auftrag betreffenden Rechnungen behalten wir uns ein Zurückbehaltungsrecht
an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren
Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit
vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den
Auftraggeber über.
7. Nutzungsrechte
7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit
Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die
Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in
dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus
den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen
wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher
Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer
des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die
Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte
heran, werden wir deren Rechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und
dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und
Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle
aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder
Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers
8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das
Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere
Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung
auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern
haften wir ferner nicht für Schadensersatzansprüche jeder Art bei grob
fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache
Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern
sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für
unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
vereinbart.
9.2 Es gilt deutsches Recht. Stand 01.03.2003
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